Das System VKS 4.5 gehört zu den Standardverfahren bei der Überwachung des Sicherheitsabstands auf deutschen Autobahnen. Von einer Brücke aus erfassen Kameras den fließenden Verkehr, während Computerprogramme auf Basis von Fahrbahnmarkierungen den Abstand und die Geschwindigkeit berechnen. Doch was technisch präzise klingt, ist in der Praxis oft fehlerhaft.
Häufige Messfehler beim VKS 4.5:
- Kurzzeitiges Unterschreiten: Ein Abstandsverstoß muss über eine Strecke von mindestens 250 bis 300 Metern (oder über 3 Sekunden) beständig vorliegen. Bremsmanöver oder Spurwechsel Dritter werden oft nicht korrekt herausgefiltert.
- Falsche Kalibrierung: Die im Video eingeblendeten Messlinien müssen exakt mit den Markierungen auf der Fahrbahn übereinstimmen. Schon minimale Abweichungen führen zu falschen Ergebnissen.
- Identifikationsmängel: Da die Kameras in einem steilen Winkel von oben filmen, ist die Identifizierung des Fahrers oft schwierig. Ein unscharfes Beweisfoto ist ein starkes Argument für einen Einspruch.
- Fehlende Rohmessdaten: Wir prüfen, ob die Messung den Anforderungen an ein "standardisiertes Messverfahren" entspricht und fordern bei Bedarf die kompletten Videodaten an.
Unser Experten-Rat: Geben Sie den Verstoß nicht voreilig zu! Als Fachanwälte fordern wir für Sie das Original-Messvideo an. Nur durch die Analyse der gesamten Videosequenz lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob die Messung rechtmäßig war oder ob Sie durch das Fahrverhalten anderer in den zu geringen Abstand „gezwungen“ wurden.
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