Messgerät VKS 4.5: Typische Messfehler und Erfolgsaussichten für einen Einspruch

Update

26.03.2026, 12:15

Das Videokontrollsystem VKS 4.5 ist ein weit verbreitetes System zur Brücken-Abstandsmessung. Da es auf einer rein optischen Auswertung basiert, gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen, die einen Einspruch rechtfertigen können.

Wie das VKS 4.5 misst

Das VKS 4.5 filmt den Verkehr aus erhöhter Position. Die Software nutzt Markierungen auf der Fahrbahn, um Weg-Zeit-Berechnungen durchzuführen. Da hierbei keine Laser- oder Radartechnik zum Einsatz kommt, ist die Präzision extrem abhängig von der Bildqualität und der korrekten Justierung der Kameras.

Fehlermatrix VKS 4.5

Messfehler Ursache / Problem
Passpunkt-Fehler Markierungen auf der Fahrbahn sind abgenutzt oder durch Nässe/Lichtreflexion nicht erkennbar.
Kameravibration Starker Wind oder LKW-Verkehr versetzt die Brücke/Kamera in Schwingung (Pixelversatz).
Bildraten-Fehler Schwankungen in der Videodatei (FPS) führen zu falschen Zeitberechnungen.
Winkel-Fehler Falscher Neigungswinkel der Kamera verzerrt die perspektivische Abstands-Berechnung.

Technische Präzision: Warum die Geometrie beim VKS 4.5 oft scheitert

Damit eine Messung mit dem VKS 4.5 als „standardisiertes Messverfahren“ anerkannt wird, muss das Bedienpersonal extrem strenge Vorgaben des Herstellers beim Aufbau beachten. Ein Gutachter-Fall aus der Praxis zeigt, dass schon kleine Abweichungen im Nickwinkel der Kamera das gesamte Verfahren zu Fall bringen können.

Die 3-Meter-Regel & Passpunkt-Geometrie

Die Kamera muss zwingend in einer Höhe von mindestens 3 Metern über der Fahrbahn montiert werden. Auf der Autobahn werden dazu vier sogenannte Passpunkte (Farbmarkierungen) genutzt. Der Abstand zwischen diesen Punkten muss exakt definiert sein (z. B. zwischen 80 m und 250 m Länge). Stimmt die Geometrie auf dem Asphalt nicht zentimetergenau mit der Software-Eingabe überein, sind alle berechneten Abstände falsch.

Der „Nickwinkel-Fehler“: Ein unterschätzter Formfehler

Ein häufiger menschlicher Fehler beim Aufbau auf der Brücke ist die falsche Ausrichtung der Kamera. Die Herstelleranweisung schreibt präzise vor, wie das Videobild aufgeteilt sein muss:

  • Unteres Bilddrittel: Hier müssen die Passpunkte 1 und 4 (die nahen Punkte) liegen.
  • Obere Bildhälfte: Hier müssen die Passpunkte 2 und 3 (die fernen Punkte) zu sehen sein.

Wird die Kamera nicht steil genug nach unten geneigt (falscher Nickwinkel), wandern die Punkte im Videobild nach unten. Die Folge: Die sogenannte Auswertetiefe ist zu gering. In solchen Fällen kann eine fehlerfreie Berechnung der Geschwindigkeit und des Abstands nicht mehr garantiert werden. Gerichte stellen Verfahren bei diesem Nachweis oft ein, da keine „bestimmungsgemäße Verwendung“ des Messgeräts mehr vorliegt.

Menschliches Versagen statt technischer Makellosigkeit

Obwohl das VKS 4.5 technisch hochmodern ist, bleibt es ein Werkzeug, das von Menschen bedient wird. Fehler bei der Einrichtung der Messstelle, falsche Justierungen oder eine mangelhafte Auswertung der Vorlagendatensätze sind keine Seltenheit. Eine unabhängige technische Überprüfung deckt diese unberechtigten Vorwürfe auf.

Problem: Die Fahreridentifikation

Beim VKS 4.5 gibt es eine weitere Hürde für die Bußgeldstelle: Das Beweisfoto. Da die Kamera in einem steilen Winkel von oben filmt, verdeckt die Dachkante des Fahrzeugs oft das Gesicht des Fahrers. Ein "schattiges" oder verpixeltes Foto reicht für eine rechtssichere Identifizierung oft nicht aus.

Einspruch gegen die VKS 4.5 Messung: So gehen Sie vor

Ein Bußgeldbescheid aufgrund einer VKS 4.5 Messung ist ein belastender Verwaltungsakt, gegen den Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen können. Da die Messung auf einer manuellen Videoauswertung basiert, ergeben sich oft folgende Einspruchsgründe:

  • Fehlende Akteneinsicht: Ohne die vollständigen Videosequenzen und das Messprotokoll lässt sich die korrekte Justierung der Kamera (Nickwinkel) nicht überprüfen.
  • Zweifel an der Fahreridentität: Entspricht das Messfoto nicht den biometrischen Anforderungen oder ist der Fahrer durch die Dachkante verdeckt, ist der Vorwurf oft nicht haltbar.
  • Eichfrist überschritten: War das Messgerät zum Zeitpunkt der Kontrolle auf der Autobahn nicht gültig geeicht, dürfen die Daten nicht verwertet werden.
  • Verfahrensfehler: Fehler im Anhörungsbogen oder eine falsche Berechnung des Toleranzabzugs können zur Einstellung des Verfahrens führen.

Besonders wenn ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen, ist der Einspruch der erste notwendige Schritt, um die Videoakte durch einen Experten prüfen zu lassen. So besteht die Chance, dass das das Verfahren eingestellt wird, weil die Behörde den Nachweis einer „bestimmungsgemäßen Verwendung“ des Geräts nicht lückenlos erbringen kann.