Abstand weniger als 1/10: Bußgeld, Punkte & 3 Monate Fahrverbot 2026

Update

23.08.2026, 15:55

Ein Vorwurf von weniger als 1/10 des halben Tachowertes betrifft die schärfste Abstandsstufe des Bußgeldkatalogs. Je nach Geschwindigkeit drohen 320 bis 400 Euro Bußgeld, 1 oder 2 Punkte und bei mehr als 100 km/h regelmäßig ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Die wichtigste Grenze liegt bei 100 km/h: Bei mehr als 80 bis einschließlich 100 km/h sieht die 1/10-Stufe 320 Euro und einen Punkt vor. Liegt die maßgebliche Geschwindigkeit dagegen über 100 km/h, kommen 2 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot hinzu.
Abstand < 1/10 bei Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch
> 80 bis 100 km/h320 €1Kostenlos prüfen
> 100 bis 130 km/h320 €23 MonateKostenlos prüfen
> 130 km/h400 €23 MonateKostenlos prüfen

* Die Tabelle zeigt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs. Bei einem Bußgeldbescheid können zusätzlich Gebühren und Auslagen anfallen.

Abstand weniger als 1/10

> 80 bis 100 km/h Punkte: 1
Bußgeld 320 €
Fahrverbot
Einspruch kostenlos prüfen
> 100 bis 130 km/h Punkte: 2
Bußgeld 320 €
Fahrverbot 3 Monate
Einspruch kostenlos prüfen
> 130 km/h Punkte: 2
Bußgeld 400 €
Fahrverbot 3 Monate
Einspruch kostenlos prüfen

Was bedeutet „Abstand weniger als 1/10 des halben Tachos“?

Ausgangspunkt ist die Faustformel „halber Tacho“. Bei 100 km/h entsprechen dem 50 Meter. Ein Zehntel dieses Wertes sind nur noch 5 Meter. Der Vorwurf „weniger als 1/10“ bedeutet also nicht ein Zehntel der Geschwindigkeit, sondern ein Zehntel des zuvor halbierten Tachowertes.

Innerhalb der abgestuften Sanktionen von 5/10 bis 1/10 bildet diese Kategorie die strengste Stufe. Entsprechend hoch fallen die Regelsanktionen aus, sobald die Geschwindigkeit über 100 km/h liegt.

1/10 des halben Tachos: Wie viele Meter sind das?

Die Metergrenze steigt mit der Geschwindigkeit. Die folgenden Beispiele machen deutlich, wie gering die Abstände in der 1/10-Stufe sind:

Geschwindigkeit Halber Tacho 1/10 davon
90 km/h45 m4,5 m
100 km/h50 m5 m
110 km/h55 m5,5 m
120 km/h60 m6 m
130 km/h65 m6,5 m
160 km/h80 m8 m

Beispiel: 120 km/h und weniger als 6 Meter Abstand

Regelsatz320 €
Punkte2 Punkte
Fahrverbot3 Monate

Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 Meter. Ein Zehntel davon sind 6 Meter. Liegt der maßgebliche Abstand darunter, fällt der Vorwurf in die 1/10-Stufe.

Wann drohen bei 1/10 drei Monate Fahrverbot?

Die 1/10-Stufe zeigt besonders deutlich, wie wichtig die zugrunde gelegte Geschwindigkeit ist. Bei mehr als 80 bis einschließlich 100 km/h beträgt der Regelsatz 320 Euro und es wird ein Punkt eingetragen; ein Regelfahrverbot ist in dieser Gruppe nicht vorgesehen.

Bei mehr als 100 km/h verschärft sich die Sanktion deutlich. Dann sieht der Bußgeldkatalog für weniger als 1/10 des halben Tachowertes regelmäßig 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot vor. Bei mehr als 130 km/h steigt das Bußgeld zusätzlich auf 400 Euro.

1/10 oder 2/10 macht einen deutlichen Unterschied

Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt das Regelfahrverbot bei weniger als 2/10 zwei Monate, bei weniger als 1/10 dagegen drei Monate. Die genaue Einordnung des festgestellten Abstandswertes ist deshalb unmittelbar für die Dauer des Fahrverbots relevant. Mehr dazu: Abstand weniger als 2/10.

Abstand weniger als 1/10 in der Probezeit

Ein rechtskräftiger Abstandsverstoß nach § 4 Abs. 1 StVO kann während der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) relevant werden. Beim ersten entsprechenden A-Verstoß sieht das Fahrerlaubnisrecht grundsätzlich ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre vor.

Bei einem 1/10-Vorwurf können diese Maßnahmen mit den eigentlichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zusammentreffen. Besonders bei mehr als 100 km/h stehen deshalb nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot im Raum.

1/10-Abstandsmessung prüfen: Welche Punkte sind wichtig?

Ob sich ein Einspruch gegen einen 1/10-Vorwurf lohnt, hängt nicht allein von der Höhe der Sanktion ab. Entscheidend ist, ob die konkrete Messung und die Zuordnung des Verstoßes belastbar dokumentiert sind.

  • Abstandswert: Der für die Sanktion maßgebliche Abstand muss nachvollziehbar aus der Messung hervorgehen.
  • Geschwindigkeit: Insbesondere die Grenze von 100 km/h verändert Punkte und Fahrverbot erheblich.
  • Fahrzeugzuordnung: Video- oder Bildmaterial muss den Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen lassen.
  • Messverfahren: Aufbau, Auswertung und Dokumentation müssen zum eingesetzten System passen.
  • Verkehrssituation: Spurwechsel, Einscherer oder abrupte Bremsvorgänge können für die Bewertung des konkreten Ablaufs relevant sein.
  • Fahreridentifizierung: Neben dem Fahrzeug muss die verantwortliche Person zuverlässig festgestellt werden können.

Wurde mit einem videobasierten Brückenmesssystem gearbeitet, finden Sie weitere technische Informationen auf unserer Seite zum VKS 4.5.