Abstand weniger als 1/10: Bußgeld, Punkte & 3 Monate Fahrverbot 2026
23.08.2026, 15:55
Ein Vorwurf von weniger als 1/10 des halben Tachowertes betrifft die schärfste Abstandsstufe des Bußgeldkatalogs. Je nach Geschwindigkeit drohen 320 bis 400 Euro Bußgeld, 1 oder 2 Punkte und bei mehr als 100 km/h regelmäßig ein Fahrverbot von 3 Monaten.
1/10-Abstandsverstoß erhalten?
Bei einem möglichen Fahrverbot von drei Monaten sollte die konkrete Messung genau eingeordnet werden. Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, welche Angaben zu Ihrem Fall vorliegen.
Zum Blitzer-Check| Abstand < 1/10 bei | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| > 80 bis 100 km/h | 320 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| > 100 bis 130 km/h | 320 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| > 130 km/h | 400 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Die Tabelle zeigt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs. Bei einem Bußgeldbescheid können zusätzlich Gebühren und Auslagen anfallen.
Abstand weniger als 1/10
Was bedeutet „Abstand weniger als 1/10 des halben Tachos“?
Ausgangspunkt ist die Faustformel „halber Tacho“. Bei 100 km/h entsprechen dem 50 Meter. Ein Zehntel dieses Wertes sind nur noch 5 Meter. Der Vorwurf „weniger als 1/10“ bedeutet also nicht ein Zehntel der Geschwindigkeit, sondern ein Zehntel des zuvor halbierten Tachowertes.
Innerhalb der abgestuften Sanktionen von 5/10 bis 1/10 bildet diese Kategorie die strengste Stufe. Entsprechend hoch fallen die Regelsanktionen aus, sobald die Geschwindigkeit über 100 km/h liegt.
1/10 des halben Tachos: Wie viele Meter sind das?
Die Metergrenze steigt mit der Geschwindigkeit. Die folgenden Beispiele machen deutlich, wie gering die Abstände in der 1/10-Stufe sind:
| Geschwindigkeit | Halber Tacho | 1/10 davon |
|---|---|---|
| 90 km/h | 45 m | 4,5 m |
| 100 km/h | 50 m | 5 m |
| 110 km/h | 55 m | 5,5 m |
| 120 km/h | 60 m | 6 m |
| 130 km/h | 65 m | 6,5 m |
| 160 km/h | 80 m | 8 m |
Beispiel: 120 km/h und weniger als 6 Meter Abstand
Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 Meter. Ein Zehntel davon sind 6 Meter. Liegt der maßgebliche Abstand darunter, fällt der Vorwurf in die 1/10-Stufe.
Wann drohen bei 1/10 drei Monate Fahrverbot?
Die 1/10-Stufe zeigt besonders deutlich, wie wichtig die zugrunde gelegte Geschwindigkeit ist. Bei mehr als 80 bis einschließlich 100 km/h beträgt der Regelsatz 320 Euro und es wird ein Punkt eingetragen; ein Regelfahrverbot ist in dieser Gruppe nicht vorgesehen.
Bei mehr als 100 km/h verschärft sich die Sanktion deutlich. Dann sieht der Bußgeldkatalog für weniger als 1/10 des halben Tachowertes regelmäßig 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot vor. Bei mehr als 130 km/h steigt das Bußgeld zusätzlich auf 400 Euro.
1/10 oder 2/10 macht einen deutlichen Unterschied
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h beträgt das Regelfahrverbot bei weniger als 2/10 zwei Monate, bei weniger als 1/10 dagegen drei Monate. Die genaue Einordnung des festgestellten Abstandswertes ist deshalb unmittelbar für die Dauer des Fahrverbots relevant. Mehr dazu: Abstand weniger als 2/10.
Abstand weniger als 1/10 in der Probezeit
Ein rechtskräftiger Abstandsverstoß nach § 4 Abs. 1 StVO kann während der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) relevant werden. Beim ersten entsprechenden A-Verstoß sieht das Fahrerlaubnisrecht grundsätzlich ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre vor.
Bei einem 1/10-Vorwurf können diese Maßnahmen mit den eigentlichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zusammentreffen. Besonders bei mehr als 100 km/h stehen deshalb nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot im Raum.
Drei Monate Fahrverbot im Bescheid?
Bei der schärfsten Abstandsstufe sollten Messwert, Geschwindigkeit, Fahrzeugzuordnung und die konkrete Verkehrssituation sorgfältig geprüft werden.
Fall kostenlos prüfen1/10-Abstandsmessung prüfen: Welche Punkte sind wichtig?
Ob sich ein Einspruch gegen einen 1/10-Vorwurf lohnt, hängt nicht allein von der Höhe der Sanktion ab. Entscheidend ist, ob die konkrete Messung und die Zuordnung des Verstoßes belastbar dokumentiert sind.
- Abstandswert: Der für die Sanktion maßgebliche Abstand muss nachvollziehbar aus der Messung hervorgehen.
- Geschwindigkeit: Insbesondere die Grenze von 100 km/h verändert Punkte und Fahrverbot erheblich.
- Fahrzeugzuordnung: Video- oder Bildmaterial muss den Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen lassen.
- Messverfahren: Aufbau, Auswertung und Dokumentation müssen zum eingesetzten System passen.
- Verkehrssituation: Spurwechsel, Einscherer oder abrupte Bremsvorgänge können für die Bewertung des konkreten Ablaufs relevant sein.
- Fahreridentifizierung: Neben dem Fahrzeug muss die verantwortliche Person zuverlässig festgestellt werden können.
Wurde mit einem videobasierten Brückenmesssystem gearbeitet, finden Sie weitere technische Informationen auf unserer Seite zum VKS 4.5.
Einspruch gegen einen 1/10-Vorwurf prüfen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen weniger als 1/10 Abstand erhalten? Starten Sie den kostenlosen Check und lassen Sie die Angaben zu Ihrer Messung einordnen.
Jetzt kostenlos prüfenRechtsgrundlagen: § 4 StVO; Tabelle 2 des Anhangs zu Nr. 12 BKatV; Anlage 12 und Anlage 13 FeV sowie § 2a StVG. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall und die jeweils geltende Rechtslage.