Abstand weniger als 2/10: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
23.08.2026, 15:50
Ihnen wird vorgeworfen, mit einem Abstand von weniger als 2/10 des halben Tachowertes gefahren zu sein? Diese Verstoßstufe gehört zu den schwereren Abstandsverstößen. Je nach Geschwindigkeit drohen 240 bis 320 Euro Bußgeld, 1 oder 2 Punkte und bei mehr als 100 km/h ein Fahrverbot von 2 Monaten.
2/10-Abstandsverstoß erhalten?
Gerade wenn Punkte oder ein zweimonatiges Fahrverbot im Raum stehen, kann eine genaue Prüfung der Messung sinnvoll sein. Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, welche Angaben zu Ihrem Fall vorliegen.
Zum Blitzer-Check| Abstand < 2/10 bei | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| > 80 bis 100 km/h | 240 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| > 100 bis 130 km/h | 240 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| > 130 km/h | 320 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
* Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Die Tabelle zeigt zunächst die Regelsätze des Bußgeldkatalogs.
Abstand weniger als 2/10
Was bedeutet „Abstand weniger als 2/10 des halben Tachos“?
Der Ausdruck klingt zunächst kompliziert, lässt sich aber einfach herunterbrechen. Ausgangspunkt ist die bekannte Faustformel „halber Tacho“: Bei 100 km/h entsprechen dem 50 Meter Abstand. Für die 2/10-Stufe werden davon zwei Zehntel betrachtet. Bei 100 km/h liegt die 2/10-Grenze damit bei 10 Metern.
Wird ein Abstand unterhalb dieser 2/10-Grenze festgestellt, greift die entsprechende Sanktionsstufe des Bußgeldkatalogs. Sie ist die zweitschärfste Staffelung innerhalb der 5/10-, 4/10-, 3/10-, 2/10- und 1/10-Systematik.
Weniger als 2/10: Wie viele Meter sind das?
Weil sich die Grenze aus der Geschwindigkeit ableitet, verändert sich auch der Meterwert. Die folgenden Beispiele zeigen, ab welchem Abstand die 2/10-Schwelle unterschritten wird:
| Geschwindigkeit | Halber Tacho | 2/10 davon |
|---|---|---|
| 90 km/h | 45 m | 9 m |
| 100 km/h | 50 m | 10 m |
| 110 km/h | 55 m | 11 m |
| 120 km/h | 60 m | 12 m |
| 130 km/h | 65 m | 13 m |
| 160 km/h | 80 m | 16 m |
Beispiel bei 120 km/h
Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert 60 Meter. Zwei Zehntel davon sind 12 Meter. Wird ein maßgeblicher Abstand von weniger als 12 Metern festgestellt, fällt der Vorwurf in die 2/10-Stufe. Da 120 km/h über der 100-km/h-Grenze liegen, sieht der Regelfall hierfür 240 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot vor.
Abstand unter 2/10: Wann drohen 2 Monate Fahrverbot?
Bei der 2/10-Stufe ist die Geschwindigkeit besonders wichtig. Bis einschließlich 100 km/h bleibt es im Regelfall bei 240 Euro und einem Punkt. Ein Regelfahrverbot ist für diese Geschwindigkeitsgruppe nicht vorgesehen.
Bei mehr als 100 km/h verschärfen sich die Folgen deutlich: Für weniger als 2/10 des halben Tachowertes werden 2 Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot vorgesehen. Bei mehr als 130 km/h steigt zusätzlich der Regelsatz auf 320 Euro.
Gerade deshalb ist bei einem 2/10-Vorwurf nicht nur der gemessene Abstand entscheidend. Auch die für die Sanktion zugrunde gelegte Geschwindigkeit muss korrekt festgestellt und dem richtigen Fahrzeug zugeordnet worden sein.
2 Monate Fahrverbot im Bescheid?
Wenn ein Fahrverbot droht, lohnt es sich besonders, Messunterlagen, Fahrzeugzuordnung und die konkrete Verkehrssituation prüfen zu lassen.
Fall kostenlos prüfenAbstand weniger als 2/10 in der Probezeit
Ein rechtskräftiger Abstandsverstoß nach § 4 Abs. 1 StVO kann in der Probezeit als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) relevant werden. Bei einem ersten entsprechenden A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich in diesem Zusammenhang um zwei Jahre.
Bei der 2/10-Stufe können die Folgen besonders einschneidend sein, weil bei Geschwindigkeiten über 100 km/h das zweimonatige Fahrverbot zusätzlich zu den Probezeitmaßnahmen hinzukommt. Fahrverbot, Punkte und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde sind dabei voneinander zu unterscheiden.
Für Fahranfänger besonders relevant
Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe des Bußgeldes schauen. Ein rechtskräftiger 2/10-Verstoß kann zusätzlich Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auslösen.
Abstandsmessung bei 2/10 prüfen: Worauf kommt es an?
Die Höhe der Sanktion macht die 2/10-Stufe besonders prüfungsrelevant. Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich aber nicht allein aus dem Zahlenwert im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ableiten. Maßgeblich sind die konkrete Messung und die dazugehörigen Unterlagen.
- Fahrzeugzuordnung: Die Messwerte und Videoaufnahmen müssen dem richtigen Fahrzeug zugeordnet sein.
- Geschwindigkeit: Gerade an der Grenze von 100 km/h verändert sich die Rechtsfolge erheblich. Deshalb muss auch die maßgebliche Geschwindigkeit korrekt bestimmt sein.
- Messverfahren und Dokumentation: Je nach eingesetztem System sind Aufbau, Auswertung und Dokumentation der Messung zu prüfen.
- Verkehrssituation: Ein plötzlich einscherendes Fahrzeug oder ein abruptes Bremsmanöver kann für die Bewertung einer nur kurzfristigen Abstandsunterschreitung relevant sein.
- Fahreridentifizierung: Neben der Messung selbst muss die verantwortliche Person zuverlässig identifiziert werden können.
Wurde die Abstandsmessung beispielsweise mit einem videobasierten System durchgeführt, können Sie sich zusätzlich über die Funktionsweise von VKS 4.5 informieren.
Einspruch gegen einen 2/10-Vorwurf prüfen
Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen weniger als 2/10 Abstand erhalten? Starten Sie den kostenlosen Check und lassen Sie die Angaben zu Ihrer Messung einordnen.
Jetzt kostenlos prüfenRechtsgrundlagen: § 4 StVO; Tabelle 2 des Anhangs zu Nr. 12 BKatV; Anlage 12 und Anlage 13 FeV sowie § 2a StVG. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall und die jeweils geltende Rechtslage.