Sicherheitsabstand berechnen: Formel, Rechner & Tabelle

Update

24.08.2026, 08:12

Mit zwei einfachen Faustregeln lässt sich der Sicherheitsabstand während der Fahrt grob einschätzen: „halber Tacho“ als Meterwert und die Zwei-Sekunden-Regel als Zeitabstand. Unser Rechner zeigt beide Werte direkt für Ihre Geschwindigkeit.

Faustformel
Sicherheitsabstand außerorts ≈ halber Tachowert in Metern.
Beispiel: 100 km/h ÷ 2 = 50 Meter. Eine zweite praktische Methode ist die Zwei-Sekunden-Regel.

Sicherheitsabstand berechnen

Geben Sie Ihre Geschwindigkeit ein. Der Rechner zeigt den Wert nach „halber Tacho“ und die Fahrstrecke in zwei Sekunden. Beide Ergebnisse sind Orientierungshilfen, keine starren gesetzlichen Mindestwerte für Pkw.

Halber Tacho50 m
2-Sekunden-Regel55,6 m
Anderer Rechner, anderer Zweck: Dieser Rechner zeigt einen Orientierungsabstand. Wenn bereits ein gemessener Abstand vorliegt und Sie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot bestimmen möchten, nutzen Sie den Abstandsverstoß-Rechner.

Formel „halber Tacho“

Sicherheitsabstand in Metern ≈ Geschwindigkeit in km/h ÷ 2

Bei 80 km/h ergibt die Rechnung 40 Meter, bei 100 km/h 50 Meter und bei 130 km/h 65 Meter. Die Formel wird vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften als einfache Orientierung verwendet.

Formel für die Zwei-Sekunden-Regel

Fahrstrecke in 2 Sekunden = Geschwindigkeit ÷ 3,6 × 2

100 km/h entsprechen etwa 27,8 Metern pro Sekunde. In zwei Sekunden legt das Fahrzeug daher rund 55,6 Meter zurück. Praktisch muss dafür nicht gerechnet werden: Ein fester Punkt am Fahrbahnrand reicht, um zwei Sekunden Abstand abzuschätzen.

Sicherheitsabstand-Tabelle: Formelwerte von 30 bis 160 km/h

km/hHalber Tacho2 Sekunden
3015 m16,7 m
5025 m27,8 m
7035 m38,9 m
8040 m44,4 m
10050 m55,6 m
12060 m66,7 m
13065 m72,2 m
16080 m88,9 m

Die Tabelle zeigt reine Rechenwerte der Faustformeln. Innerorts, bei schlechter Sicht oder ungünstigen Straßenverhältnissen gelten diese Werte nicht als starre Vorgabe.

Warum die Formel nicht mit der Bußgeldgrenze verwechselt werden darf

Der „halbe Tacho“ beschreibt eine Sicherheitsorientierung. Die Bußgeldstufen ab mehr als 80 km/h verwenden dagegen Bruchteile dieses halben Tachowertes. Beispiel bei 100 km/h: Der halbe Tachowert sind 50 Meter; 5/10 davon sind 25 Meter, 3/10 sind 15 Meter und 1/10 sind 5 Meter.

Genau deshalb sollte bei einem konkreten Vorwurf nicht einfach der Sicherheitsabstand mit dem Sanktionsgrenzwert gleichgesetzt werden.

Passende Ratgeber

Grundlagen: § 4 StVO und die praktischen Faustregeln des ADAC.