Sicherheitsabstand berechnen: Formel, Rechner & Tabelle
24.08.2026, 08:12
Mit zwei einfachen Faustregeln lässt sich der Sicherheitsabstand während der Fahrt grob einschätzen: „halber Tacho“ als Meterwert und die Zwei-Sekunden-Regel als Zeitabstand. Unser Rechner zeigt beide Werte direkt für Ihre Geschwindigkeit.
Sicherheitsabstand berechnen
Geben Sie Ihre Geschwindigkeit ein. Der Rechner zeigt den Wert nach „halber Tacho“ und die Fahrstrecke in zwei Sekunden. Beide Ergebnisse sind Orientierungshilfen, keine starren gesetzlichen Mindestwerte für Pkw.
Formel „halber Tacho“
Sicherheitsabstand in Metern ≈ Geschwindigkeit in km/h ÷ 2Bei 80 km/h ergibt die Rechnung 40 Meter, bei 100 km/h 50 Meter und bei 130 km/h 65 Meter. Die Formel wird vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften als einfache Orientierung verwendet.
Formel für die Zwei-Sekunden-Regel
Fahrstrecke in 2 Sekunden = Geschwindigkeit ÷ 3,6 × 2100 km/h entsprechen etwa 27,8 Metern pro Sekunde. In zwei Sekunden legt das Fahrzeug daher rund 55,6 Meter zurück. Praktisch muss dafür nicht gerechnet werden: Ein fester Punkt am Fahrbahnrand reicht, um zwei Sekunden Abstand abzuschätzen.
Sicherheitsabstand-Tabelle: Formelwerte von 30 bis 160 km/h
| km/h | Halber Tacho | 2 Sekunden |
|---|---|---|
| 30 | 15 m | 16,7 m |
| 50 | 25 m | 27,8 m |
| 70 | 35 m | 38,9 m |
| 80 | 40 m | 44,4 m |
| 100 | 50 m | 55,6 m |
| 120 | 60 m | 66,7 m |
| 130 | 65 m | 72,2 m |
| 160 | 80 m | 88,9 m |
Die Tabelle zeigt reine Rechenwerte der Faustformeln. Innerorts, bei schlechter Sicht oder ungünstigen Straßenverhältnissen gelten diese Werte nicht als starre Vorgabe.
Warum die Formel nicht mit der Bußgeldgrenze verwechselt werden darf
Der „halbe Tacho“ beschreibt eine Sicherheitsorientierung. Die Bußgeldstufen ab mehr als 80 km/h verwenden dagegen Bruchteile dieses halben Tachowertes. Beispiel bei 100 km/h: Der halbe Tachowert sind 50 Meter; 5/10 davon sind 25 Meter, 3/10 sind 15 Meter und 1/10 sind 5 Meter.
Genau deshalb sollte bei einem konkreten Vorwurf nicht einfach der Sicherheitsabstand mit dem Sanktionsgrenzwert gleichgesetzt werden.
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